Erläuterung der Relevanzeinstufung
15 Freizeit und Erholung >> Motor- / Radsportanlagen >> 8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten
Wirkfaktorengruppe: |
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen |
Wirkfaktor: |
8-2 Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Neu- und Ausbau von Motor- u. Radsportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten.
Die Ausbreitung von gebietsfremden Arten/Genotypen kann durch die Begrünung von Bestandteilen der Motor- u. Radsportanlagen (z. B. Lärmschutzwälle) und der Erholungsflächen gefördert werden und ist ggf. relevant. Ab dem 1. Mai 2020 dürfen ohne Genehmigung keine gebietsfremden Arten mehr zur Begrünung verwendet werden (§ 40 Absatz 4 BNatSchG).
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