Erläuterung der Relevanzeinstufung
12 Abfall/Abwasser >> Klärschlammaufbringung >> 2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
Wirkfaktorengruppe: |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Wirkfaktor: |
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Die Ausbringung von Klärschlamm ist regelmäßig mit einer Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung verbunden.
Durch die aufdüngende Wirkung des ausgebrachten Klärschlamms und die damit mögliche Ertragssteigerung kann ein geänderter Fruchtfolgezyklus eingesetzt werden.
Klärschlamm darf unter Beachtung der Vorgaben der Klärschlamm- und Düngemittelverordnung als Dünger auf konventionellen Ackerflächen eingesetzt werden, allerdings nicht auf Ackerfutteranbauflächen, im Obst- und Gemüsebau oder auf Grünland. Auch im ökologischen Landbau, auf Forstflächen sowie in Wasserschutz- und Naturschutzgebieten ist der Einsatz verboten.
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