Erläuterung der Relevanzeinstufung

07 Gewässerbenutzungen >> Grundwasserentnahme >> 2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung


Wirkfaktorengruppe:
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
   
Wirkfaktor:
2-3 Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Die Grundwasserentnahme führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung.

Durch die Grundwasserentnahme kann es infolge der besseren Versorgung des Viehs landwirtschaftlicher Betriebe zur Erhöhung des Viehbesatzes kommen.

Die Entwässerung von Feuchtlebensräumen (z. B. Hessisches Ried) kann zur Erhöhung der landwirtschaftlich genutzten Flächen führen (HMULV 2005). Ebenso kann die Bewässerung von Gartenanlagen oder landwirtschaftlichen Flächen als Folge der Grundwasserentnahme zu Änderungen der Anbauprodukte oder dem Anbau von Monokulturen führen.

Durch die Speisung von Fischteichen und damit der Förderung der fischereiwirtschaftlichen Nutzung können die genutzten Stillgewässer ihre Habitateignung für anspruchsvolle Libellen- und Amphibienarten verlieren (Günther 1996).


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