Erläuterung der Relevanzeinstufung
14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Wohnbauflächen und -gebiete >> 3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
Wirkfaktorengruppe: |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren |
Wirkfaktor: |
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Bau von Wohnbauflächen und -gebieten kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung hydrologischer oder hydrodynamischer Verhältnisse führen, z. B. in Form von Veränderungen an den wasserbezogenen Standortfaktoren wie (Grund-)Wasserständen, Druckverhältnissen, Fließrichtung, Strömungsverhältnissen oder -geschwindigkeit. Dies schließt entsprechende Veränderungen in Oberflächengewässern, im Bodenwasser und im Grundwasser ein.
Verschiedene mögliche Wasserbaumaßnahmen, z. B. Uferbau, Sohlbefestigung, Aufstau, Vertiefungen, Verkürzungen, Verlegungen, Hochwasserschutzmaßnahmen oder das Anlegen künstlicher Gewässer als gestalterische Elemente, können veränderte hydrodynamische Verhältnisse im betroffenen Fließgewässer zur Folge haben.
Die Entlastungsüberläufe der Kanalisationsanlagen werden häufig ins nächstgelegene Fließgewässer geleitet. Bei Starkregen haben solche stoßweisen hydraulischen Belastungen ggf. starke Veränderungen der Fließgewässerparameter zur Folge (Schuhmacher 1998: 209). Auch wenn die Niederschläge zeitversetzt über Regenrückhalteanlagen in die Vorfluter abgeleitet werden, können daraus veränderte hydrodynamische Fließgewässerparameter resultieren.
Anlagebedingt können Baukörper oder Baugrubenumschließungen ggf. Aufstau, Umleitung oder Absenkung von Grundwasser bewirken. Hinzu kommen ggf. Bewässerungsbrunnen auf Privatgrundstücken, deren Einzugsbereich auf dem Grundwasserniveau liegt.
Beim Bauen im Grundwasser kann es baubedingt zu einer vorübergehenden Entnahme und Absenkung von Grundwasser kommen.
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