Erläuterung der Relevanzeinstufung

14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Geschlossene Freizeitanlagen >> 3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neubau von geschlossenen Freizeitanlagen kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) die hydrologischen oder hydrodynamischen Verhältnisse beeinflussen, z. B. in Form von Veränderungen an den wasserbezogenen Standortfaktoren wie Strömungsverhältnissen oder -geschwindigkeit. Dies schließt entsprechende Veränderungen in Oberflächengewässern, im Bodenwasser und im Grundwasser ein.

Verschiedene mögliche Wasserbaumaßnahmen, z. B. Uferbau, Hochwasserschutzmaßnahmen oder Verrohrungen, können veränderte hydrodynamische Verhältnisse im betroffenen Fließgewässer zur Folge haben.

Anlagebedingt können Baukörper oder Baugrubenumschließungen ggf. Aufstau, Umleitung oder Absenkung von Grundwasser bewirken. Beim Bauen im Grundwasser kann es baubedingt zu einer vorübergehenden Entnahme und Absenkung von Grundwasser kommen.


ihre meinung

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