Erläuterung der Relevanzeinstufung
15 Freizeit und Erholung >> Freizeit- und Sportanlagen u. -plätze >> 3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
Wirkfaktorengruppe: |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren |
Wirkfaktor: |
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung hydrologischer oder hydrodynamischer Verhältnisse z. B. in Form von Veränderungen an den wasserbezogenen Standortfaktoren wie (Grund-)Wasserständen, Druckverhältnisse, Fließrichtung, Strömungsverhältnissen oder -geschwindigkeit. Dies schließt entsprechende Veränderungen in Oberflächengewässern, im Bodenwasser und im Grundwasser ein.
Insbesondere Geländemodellierungen und Wasserbaumaßnahmen (z. B. Uferbau, Sohlbefestigung, Aufstau, Vertiefungen, Verkürzungen, Verlegungen oder die Neuanlage künstlicher Gewässer) können zu Veränderungen hydrologischer Verhältnisse führen, die ggf. relevant sind.
Anlagebedingt können Baukörper oder Baugrubenumschließungen einen andauernden Aufstau, Umleitungen oder Absenkungen von Grundwasser bewirken. Beim Bauen im Grundwasser kann es baubedingt zu einer vorübergehenden Entnahme und Absenkung von Grundwasser kommen.
Mittelbar kann die Entnahme von Wasser aus Gewässern oder Grundwasser zur Bewässerung von Grünflächen zu einer Veränderung der hydrologischen und hydrodynamischen Verhältnisse führen.
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