Erläuterung der Relevanzeinstufung

07 Gewässerbenutzungen >> Oberflächenwasserentnahme >> 3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-3 Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Die Oberflächenwasserentnahme führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung hydrologischer oder hydrodynamischer Verhältnisse z. B. in Form von Veränderungen an den wasserbezogenen Standortfaktoren wie (Grund-)Wasserstände, Druckverhältnisse, Fließrichtung, Strömungsverhältnisse oder -geschwindigkeit. Dies schließt entsprechende Veränderungen in Oberflächengewässern, im Bodenwasser und im Grundwasser ein.

Insbesondere Geländemodellierungen und Wasserbaumaßnahmen (z. B. Uferbau, Sohlbefestigung, Aufstau, Vertiefungen, Verkürzungen, Verlegungen, Hochwasserschutzmaßnahmen oder die Neuanlage künstlicher Gewässer) können zu Veränderungen hydrologischer Verhältnisse führen, die ggf. relevant sind.

Anlagebedingt können Baukörper oder Baugrubenumschließungen einen andauernden Aufstau, Umleitungen oder Absenkungen von Grundwasser bewirken. Beim Bauen im Grundwasser kann es baubedingt zu einer vorübergehenden Entnahme und Absenkung von Grundwasser kommen.

Durch die Entnahme von Oberflächenwasser, z. B. zur Kühlwassernutzung, kann es zu lokalen Veränderungen der Strömungsverhältnisse kommen (ARSU & NWP 2008).

Die Oberflächenwasserentnahme kann bei entsprechendem Ausmaß in Relation zum Gewässerabfluss ggf. zu einer Änderung der charakteristischen Dynamik in der Wasserführung eines Gewässers führen.

In trockenen Sommern kann das vermehrte Entnehmen von Wasser zur Gartenbewässerung durch Privatpersonen zur starken Dezimierung des Pegels und damit zur Austrocknung des Baches führen (SVZ 2010).


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