Erläuterung der Relevanzeinstufung

02 Schienenwege / Bahnanlagen >> Schienenwege bzw. Gleisanlagen - Ausbau >> 4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Beim Ausbau von Schienenwegen bzw. Gleisanlagen können betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste z. B. wegen höherer Zugfrequenzen und/oder Fahrgeschwindigkeiten auftreten.

In den meisten Fällen ist die Tötung von Tieren auf eine Kollision mit Schienenfahrzeugen zurückzuführen, besonders in Anschnitten, Dammlagen, Kurven, Beschleunigungsstrecken und Bereichen mit dicht anschließendem Gehölzbestand. Die Tiere kollidieren z. B. beim Überqueren der Bahntrasse, bei der Nahrungssuche im Gleisbereich oder infolge von Wirbelschlepp- und Sogeffekten. Individuenverluste durch die Kollision mit Schienenfahrzeugen können grundsätzlich bei allen Landwirbeltier-Gruppen vorkommen (Dietz 1997). Hinzu kommt der Stromtod von (Groß-)Vögeln an (bis 2002 errichteten) Oberleitungen.

Nach § 41 BNatSchG sind "neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind"; diese Vorschrift gilt auch für neu zu errichtende Oberleitungsanlagen von Eisenbahnen.

Weiterhin können hier auch die Trassenunterhaltung (z. B. Böschungspflege, Baumschnitt zur Herstellung von Sicherheitsabständen, regelmäßiges Offenhalten der Brandschutzstreifen) oder Verkehrsunfälle (z. B. Transport gefährlicher Stoffe) eine Rolle spielen.

Eine gewisse Barrierewirkung kann aus einer hohen Mortalitätsrate resultieren. Eine Barrierewirkung kann zudem durch zusätzliche Störwirkungen entstehen (s. unter Wirkfaktorgruppe 5), die zur Meidung der Schienentrasse bzw. der trassennahen Bereiche führen.


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