Erläuterung der Relevanzeinstufung

02 Schienenwege / Bahnanlagen >> Fahr- und Speiseleitungen an Schienenwegen - Neubau >> 4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Beim Neubau von Fahr- und Speiseleitungen an Schienenwegen können betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste z. B. wegen höherer Zugfrequenzen und/oder Fahrgeschwindigkeiten auftreten.

In den meisten Fällen ist die Tötung von Tieren auf eine Kollision mit Schienenfahrzeugen zurückzuführen, besonders in Anschnitten, Dammlagen, Kurven, Beschleunigungsstrecken und Bereichen mit dicht anschließendem Gehölzbestand. Die Tiere kollidieren z. B. beim Überqueren der Bahntrasse, bei der Nahrungssuche im Gleisbereich oder infolge von Wirbelschlepp- und Sogeffekten.

Nach § 41 BNatSchG sind "neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind"; diese Vorschrift gilt auch für neu zu errichtende Oberleitungsanlagen von Eisenbahnen.

Weiterhin kann hier auch die ausgeweitete Trassenunterhaltung (z. B. Baumschnitt zur Herstellung von Sicherheitsabständen) eine Rolle spielen.

Eine gewisse Barrierewirkung kann aus einer hohen Mortalitätsrate resultieren.


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