Erläuterung der Relevanzeinstufung

12 Abfall/Abwasser >> Behandlung von Abfällen >> 4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Durch Abfallbehandlungsanlagen können betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste verursacht werden.

Eine Barrierewirkung kann ggf. durch erhöhte Mortalität, v. a. aber durch zusätzliche Störwirkungen (s. unter Wirkfaktorengruppe 5) entstehen, die zur Meidung des Betriebsgeländes und seiner Umgebung führen.

Betriebsbedingte Individuenverluste können z. B. durch innerbetriebliche Transporte sowie Liefer- und Entsorgungsverkehr auf dem Betriebsgelände entstehen. Auch die Unterhaltung der Betriebs- und Verkehrsflächen (z. B. Baumschnitt, Winterdienst) kann ggf. Tierverluste verursachen.

Auch vom Zulieferverkehr gehen betriebsbedingte Auswirkungen aus. Bei großen Abfallbehandlungsanlagen werden die Wirkungen den dafür genutzten Verkehrswegen zugerechnet.


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