Erläuterung der Relevanzeinstufung
12 Abfall/Abwasser >> Behandlung von Abfällen >> 4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
Wirkfaktorengruppe: |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Wirkfaktor: |
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Durch Abfallbehandlungsanlagen können betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste verursacht werden.
Eine Barrierewirkung kann ggf. durch erhöhte Mortalität, v. a. aber durch zusätzliche Störwirkungen (s. unter Wirkfaktorengruppe 5) entstehen, die zur Meidung des Betriebsgeländes und seiner Umgebung führen.
Betriebsbedingte Individuenverluste können z. B. durch innerbetriebliche Transporte sowie Liefer- und Entsorgungsverkehr auf dem Betriebsgelände entstehen. Auch die Unterhaltung der Betriebs- und Verkehrsflächen (z. B. Baumschnitt, Winterdienst) kann ggf. Tierverluste verursachen.
Auch vom Zulieferverkehr gehen betriebsbedingte Auswirkungen aus. Bei großen Abfallbehandlungsanlagen werden die Wirkungen den dafür genutzten Verkehrswegen zugerechnet.
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