Erläuterung der Relevanzeinstufung

13 Sonstige emittierende Anlagen >> Verarbeitung von anderen Rohstoffen >> 4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Durch den Betrieb von Anlagen zur Rohstoffverarbeitung können Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste verursacht werden.

Eine Barrierewirkung kann ggf. durch erhöhte Mortalität, v. a. aber durch zusätzliche Störwirkungen (s. unter Wirkfaktorengruppe 5) entstehen, die zur Meidung des Betriebsgeländes und seiner Umgebung führen.

Betriebsbedingte Individuenverluste können z. B. durch innerbetriebliche Transporte sowie Liefer- und Entsorgungsverkehr auf dem Betriebsgelände und den Zufahrtsstraßen entstehen. Auch die Unterhaltung der Betriebs- und Verkehrsflächen (z. B. Baumschnitt, Winterdienst) kann ggf. Tierverluste verursachen.

Werden zu Kühl- u. a. Betriebszwecken entsprechend große Wassermengen aus Fließgewässern entnommen, können damit Individuenverluste in der betroffenen Gewässerflora und -fauna verbunden sein.


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