Erläuterung der Relevanzeinstufung
13 Sonstige emittierende Anlagen >> Lagerung von Stoffen und Zubereitungen >> 4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
Wirkfaktorengruppe: |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Wirkfaktor: |
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Durch den Bau und Betrieb von Lagerplätzen, -gebäuden und -behältern können Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste verursacht werden.
Eine Barrierewirkung kann ggf. durch erhöhte Mortalität, v. a. aber durch zusätzliche Störwirkungen (s. unter Wirkfaktorengruppe 5) entstehen, die zur Meidung des Betriebsgeländes und seiner Umgebung führen.
Betriebsbedingte Individuenverluste können z. B. durch innerbetriebliche Transporte sowie Liefer- und Entsorgungsverkehr auf dem Betriebsgelände entstehen. Auch die Unterhaltung der Betriebs- und Verkehrsflächen (z. B. Baumschnitt, Winterdienst) kann ggf. Tierverluste verursachen.
Werden zu Produktionszwecken entsprechend große Wassermengen aus Fließgewässern entnommen, können damit Individuenverluste in der betroffenen Gewässerflora und -fauna verbunden sein.
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