Erläuterung der Relevanzeinstufung

14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Gewerbe- / Industriegebiete (ohne emittierende Anlagen) >> 4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Bau von Gewerbe- und Industriegebieten und deren Zufahrtsstraßen kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Barrierewirkung bzw. Individuenverlust zur Folge haben.

Mit dem Bau, Ausbau oder der stark erhöhten Nutzung von Zufahrtsstraßen für Gewerbe- und Industriegebiete sind regelmäßig verkehrsbedingte Barriere- oder Fallenwirkungen/Individuenverluste verbunden, s. hierzu auch Projekttyp Straßen.

Die Tötung von Tieren ist i. d. R. auf eine Kollision mit Fahrzeugen zurückzuführen. Im Einzelfall können hier auch die Straßenunterhaltung (z. B. Winterdienst, Böschungspflege, Baumschnitt) eine Rolle spielen.

Eine betriebsbedingte Barrierewirkung kann einerseits durch eine hohe Mortalitätsrate, andererseits aber auch durch zusätzliche Störwirkungen entstehen (s. unter Wirkfaktorgruppe 5), die zur Meidung des Gebietes führen.


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