Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Personen- / Material- Seilbahnen, Skilifte >> 4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Eine betriebsbedingte Barrierewirkung ist v. a. auf Störwirkungen zurückzuführen (s. unter Wirkfaktorgruppe 5), die zur Meidung der Liftanlage bzw. der angrenzenden Bereiche führen.

Auch hydrologische Veränderungen durch die Beschneiung von Schlepplift-Trassen führen ggf. zu Barrierewirkung und Individuenverlust (z. B. Trockenfallen von Gewässern/Feuchtflächen, wartungsbedingtes Ablassen von Schneiteichen, vgl. Projekttyp "Skipiste").

Im Einzelfall kann auch die Unterhaltung der Liftanlagen (z. B. Baumschnitt zur Freihaltung der Trasse) eine Rolle spielen.


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