Erläuterung der Relevanzeinstufung
15 Freizeit und Erholung >> Personen- / Material- Seilbahnen, Skilifte >> 4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
Wirkfaktorengruppe: |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Wirkfaktor: |
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.
Eine betriebsbedingte Barrierewirkung ist v. a. auf Störwirkungen zurückzuführen (s. unter Wirkfaktorgruppe 5), die zur Meidung der Liftanlage bzw. der angrenzenden Bereiche führen.
Auch hydrologische Veränderungen durch die Beschneiung von Schlepplift-Trassen führen ggf. zu Barrierewirkung und Individuenverlust (z. B. Trockenfallen von Gewässern/Feuchtflächen, wartungsbedingtes Ablassen von Schneiteichen, vgl. Projekttyp "Skipiste").
Im Einzelfall kann auch die Unterhaltung der Liftanlagen (z. B. Baumschnitt zur Freihaltung der Trasse) eine Rolle spielen.
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