Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Freizeit- und Sportanlagen u. -plätze >> 4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.

Die Tötung von Tieren ist i. d. R. auf die Unterhaltung der Freizeit- und Sportanlagen (z. B. Grünanlagenpflege, Verkehrssicherung) zurückzuführen. Grünflächen werden z. T. sehr häufig gemäht (z. B. Golfplatz-Spielflächen bis zu 1 x pro Tag). Im Einzelfall kann hier auch die Kollision mit Fahrzeugen (u. a. Unterhaltungsmaßnahmen, Zufahrtsverkehr, Verkehr auf den Flächen) eine Rolle spielen.

Eine betriebsbedingte Barrierewirkung kann einerseits durch eine erhöhte Mortalitätsrate, andererseits aber auch durch zusätzliche Störwirkungen entstehen (s. unter Wirkfaktorgruppe 5), die zur Meidung von Freizeit- und Sportanlagen bzw. der angrenzenden Bereiche führen.


ihre meinung

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