Erläuterung der Relevanzeinstufung

16 Landwirtschaft u. Gartenbau >> Flurbereinigung (Bau gemeinschaft- u. öffentlicher Anlagen) >> 4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Bei der Flurbereinigung kann es zu relevanten Beeinträchtigungen durch betriebsbedingten Individuenverlust/Barrierewirkung kommen.

Die Tötung von Tieren an Wirtschaftswegen ist i. d. R. auf eine Kollision mit Fahrzeugen zurückzuführen. Im Einzelfall kann hier auch die Unterhaltung der Wirtschaftswege (z. B. Böschungspflege, Baumschnitt) eine Rolle spielen.

Eine betriebsbedingte Barrierewirkung kann einerseits durch eine erhöhte Mortalitätsrate, andererseits aber auch durch zusätzliche Störwirkungen entstehen (s. unter Wirkfaktorgruppe 5), die zur Meidung des Wirtschaftsweges bzw. der angrenzenden Bereiche führen.

Weitere Individuenverluste können durch eine plötzlich veränderte Bewirtschaftung nach der Flurneuordnung auftreten (z. B. Düngung einer Magerwiese, intensive Bewirtschaftung von etablierten Wanderkorridoren z. B. von Amphibien).


ihre meinung

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