Erläuterung der Relevanzeinstufung
10 Leitungen >> Energiefreileitungen - Mittelspannung >> 4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
Wirkfaktorengruppe: |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Wirkfaktor: |
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
An den Freileitungstrassen kann es zu betriebsbedingter Mortalität durch Stromtod insbesondere bei Großvögeln kommen. Dies gilt für bestehende Mittelspannungstrassen, soweit diese keine Schutzvorrichtungen an sog. Stützisolatoren im Bereich der Masten aufweisen und generell an Schaltmasten (vgl. u. a. Bernotat & Dierschke 2021).
Nach § 41 BNatSchG sind zum Schutz von Vogelarten neu zu errichtende Masten und Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind. Beim Neubau von Trassen müssen zur Konfliktreduzierung an Masten z. B. sog. Hängeisolatoren zur Anwendung kommen, um eine entsprechende Betriebsgenehmigung zu erhalten.
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