Erläuterung der Relevanzeinstufung

10 Leitungen >> Energiefreileitungen - Mittelspannung >> 4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-3 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

An den Freileitungstrassen kann es zu betriebsbedingter Mortalität durch Stromtod insbesondere bei Großvögeln kommen. Dies gilt für bestehende Mittelspannungstrassen, soweit diese keine Schutzvorrichtungen an sog. Stützisolatoren im Bereich der Masten aufweisen und generell an Schaltmasten (vgl. u. a. Bernotat & Dierschke 2021).

Nach § 41 BNatSchG sind zum Schutz von Vogelarten neu zu errichtende Masten und Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind. Beim Neubau von Trassen müssen zur Konfliktreduzierung an Masten z. B. sog. Hängeisolatoren zur Anwendung kommen, um eine entsprechende Betriebsgenehmigung zu erhalten.


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