Erläuterung der Relevanzeinstufung

01 Straßen >> Straßen - Neu- u. Ausbau von Nebenanlagen, Nebenbetrieben, Mautstellen, Anschlussstellen und Ähnlichem >> 5-3 Licht


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-3 Licht
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Bei Projekten dieser Gruppe kann Licht als Wirkfaktor z. B. durch die Beleuchtung der auf den Anschlussstellen, Brücken, Rastplätzen, Tankstellen usw. sowie von fahrenden oder haltenden Fahrzeugen relevant sein.

Andere Lichtquellen sind ggf. zusätzlich installierte Straßenbeleuchtungen; Verkehrsleiteinrichtungen; die (Werbe-)Beleuchtungen der Tank- und Rastanlagen sowie der Gastronomiegebäude; Straßenmeistereien; Lagerhöfen u. a. Nebenanlagen.

Nicht zuletzt werden in der Regel auch im Zuge des Bauprozesses künstliche Beleuchtungsanlagen zum Teil von hoher Intensität eingesetzt.


ihre meinung

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