Startseite > Projekte, Pläne, Wirkfaktoren > Projekttypen > 12 Abfall/Abwasser > Zeitweilige Lagerung von Schrotten
Erläuterung der Relevanzeinstufung
12 Abfall/Abwasser >> Zeitweilige Lagerung von Schrotten >> 5-3 Licht
| Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
| Wirkfaktor: |
5-3 Licht |
| Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Von den Beleuchtungsanlagen auf den Lagerplätzen für Schrotte (z. B. an Gebäuden, Anlagen) sowie von Fahrzeugbeleuchtungen (Betriebsfahrzeuge, Zufahrtsverkehr) können intensive und/oder von einer großen Anzahl von Lichtquellen herrührende Lichtemissionen ausgehen.
Zudem ist die Bauphase mit Lichtquellen durch Baustelleneinrichtung, Baumaschinen, Baustellenverkehr etc. zu berücksichtigen.
![]() |
Wenn Sie uns Hinweise auf weitere wissenschaftliche Quellen oder Anregungen zu FFH-VP-Info geben wollen, schreiben Sie eine kurze Notiz an:
|


