Erläuterung der Relevanzeinstufung

12 Abfall/Abwasser >> Zeitweilige Lagerung von Schrotten >> 5-3 Licht


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-3 Licht
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Von den Beleuchtungsanlagen auf den Lagerplätzen für Schrotte (z. B. an Gebäuden, Anlagen) sowie von Fahrzeugbeleuchtungen (Betriebsfahrzeuge, Zufahrtsverkehr) können intensive und/oder von einer großen Anzahl von Lichtquellen herrührende Lichtemissionen ausgehen.

Zudem ist die Bauphase mit Lichtquellen durch Baustelleneinrichtung, Baumaschinen, Baustellenverkehr etc. zu berücksichtigen.


ihre meinung

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