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Erläuterung der Relevanzeinstufung
12 Abfall/Abwasser >> Zeitweilige Lagerung von Schlämmen >> 5-3 Licht
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-3 Licht |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Von den Beleuchtungsanlagen auf den Lagerflächen für Schlämme (z. B. an Gebäuden, Anlagen) sowie von Fahrzeugbeleuchtungen (Betriebsfahrzeuge, Zufahrtsverkehr) können intensive und/oder von einer großen Anzahl von Lichtquellen herrührende Lichtemissionen ausgehen.
Zudem ist die Bauphase mit Lichtquellen durch Baustelleneinrichtung, Baumaschinen, Baustellenverkehr etc. zu berücksichtigen.
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