Erläuterung der Relevanzeinstufung

13 Sonstige emittierende Anlagen >> Verarbeitung von anderen Rohstoffen >> 5-3 Licht


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-3 Licht
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Von den Beleuchtungsanlagen auf dem Betriebsgelände und an -gebäuden sowie den Fahrzeugbeleuchtungen der Betriebsfahrzeuge im Betriebsgelände und Zufahrtsverkehr können intensive und/oder zahlreiche Lichtemissionen ausgehen.

Zudem ist die Bauphase mit Lichtquellen durch Baustelleneinrichtung, Baumaschinen, Baustellenverkehr etc. zu berücksichtigen.


ihre meinung

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