Erläuterung der Relevanzeinstufung
14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Gewerbe- / Industriegebiete (ohne emittierende Anlagen) >> 5-3 Licht
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-3 Licht |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Beim Neubau von Gewerbe- und Industriegebieten ist Licht als Wirkfaktor regelmäßig relevant.
Lichtquellen sind z. B. Beleuchtungen von Straßen, Brücken, Plätzen, Haltestellen, Kfz-Beleuchtungen, (Innen-)Beleuchtungen von Bürogebäuden, Produktions-, Verarbeitungs- und Verkaufsstätten, Einbruchschutz, Schmuckbeleuchtungen, angestrahlte Bauwerke, Leuchtreklame und Reklamescheinwerfer, Beleuchtungsanlagen in Grünflächen, künstlerische Installationen sowie das abgestrahlte, reflektierte, diffuse Licht. Von hoher Lichtstärke sind v. a. Flutlichtanlagen.
Nicht zuletzt werden in der Regel auch im Zuge des Bauprozesses künstliche Beleuchtungsanlagen (zum Teil von hoher Intensität) eingesetzt (vgl. Schroer et al. 2019).
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