Erläuterung der Relevanzeinstufung

14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Wohnbauflächen und -gebiete >> 5-3 Licht


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-3 Licht
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Beim Neubau von Wohnbauflächen und -gebieten ist Licht als Wirkfaktor regelmäßig relevant.

Lichtquellen sind in Wohngebieten z. B. Beleuchtungen von Straßen, Brücken, Plätzen, Haltestellen, Kfz-Beleuchtungen, (Innen-)Beleuchtungen von Gebäuden (Wohnhäuser, Geschäfte, Gewächshäuser), Einbruchschutz, Schmuckbeleuchtungen (z. B. angestrahlte Bauwerke), Leuchtreklame und Reklamescheinwerfer, Beleuchtungsanlagen in Grünflächen, künstlerische Installationen, Lichteinsatz bei Stadtfesten, Skybeamer sowie das abgestrahlte, reflektierte, diffuse Licht. Von hoher Lichtstärke sind v. a. Flutlichtanlagen.

Nicht zuletzt werden in der Regel auch im Zuge des Bauprozesses künstliche Beleuchtungsanlagen (zum Teil von hoher Intensität) eingesetzt.


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