Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Personen- / Material- Seilbahnen, Skilifte >> 5-3 Licht


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-3 Licht
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Licht.

Lichtemissionen treten ggf. während des Aus-/Neubaus von Liftanlagen im Rahmen der Bautätigkeit auf.

Betriebsbedingte Lichtemissionen treten bei Liftanlagen ggf. durch Beleuchtung der Liftanlage auf (v. a. Skianlagen mit Nachtbetrieb). Bei Schleppliften finden Lichtemissionen ggf. bei der Präparierung und Beschneiung der Lifttrasse statt.


ihre meinung

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