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Erläuterung der Relevanzeinstufung
15 Freizeit und Erholung >> Motor- / Radsportanlagen >> 5-3 Licht
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-3 Licht |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Neu- und Ausbau von Motor- u. Radsportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Licht.
Beim Aus- und Neubau von Motor- u. Radsportanlagen treten in der Bauphase ggf. Lichtemissionen auf (Fahrzeugbeleuchtung, Baustellenbeleuchtung), die ggf. relevant sind.
Bei Motor- u. Radsportanlagen treten anlage- und betriebsbedingt Lichtemissionen (Beleuchtung der Anlage, Fahrzeugbeleuchtung) ggf. als relevanter Wirkfaktor auf.
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