Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Motor- / Radsportanlagen >> 5-3 Licht


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-3 Licht
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Motor- u. Radsportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Licht.

Beim Aus- und Neubau von Motor- u. Radsportanlagen treten in der Bauphase ggf. Lichtemissionen auf (Fahrzeugbeleuchtung, Baustellenbeleuchtung), die ggf. relevant sind.

Bei Motor- u. Radsportanlagen treten anlage- und betriebsbedingt Lichtemissionen (Beleuchtung der Anlage, Fahrzeugbeleuchtung) ggf. als relevanter Wirkfaktor auf.


ihre meinung

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