Erläuterung der Relevanzeinstufung
15 Freizeit und Erholung >> Freizeit- und Sportanlagen u. -plätze >> 5-3 Licht
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-3 Licht |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Licht.
Beim Aus- und Neubau von Freizeit- und Sportanlagen können in der Bauphase Lichtemissionen auftreten (Fahrzeugbeleuchtung, Baustellenbeleuchtung), die ggf. relevant sind.
Bei Freizeit- und Sportanlagen treten anlage- und betriebsbedingte Lichtemissionen ggf. als relevanter Wirkfaktor auf, wenn die Anlage selbst (Wege, Gebäude, Parkplätze etc.) oder Werbeeinrichtungen beleuchtet werden.
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