Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Freizeit- und Sportanlagen u. -plätze >> 5-3 Licht


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-3 Licht
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Licht.

Beim Aus- und Neubau von Freizeit- und Sportanlagen können in der Bauphase Lichtemissionen auftreten (Fahrzeugbeleuchtung, Baustellenbeleuchtung), die ggf. relevant sind.

Bei Freizeit- und Sportanlagen treten anlage- und betriebsbedingte Lichtemissionen ggf. als relevanter Wirkfaktor auf, wenn die Anlage selbst (Wege, Gebäude, Parkplätze etc.) oder Werbeeinrichtungen beleuchtet werden.


ihre meinung

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