Erläuterung der Relevanzeinstufung
18 Fischereiwirtschaft >> Fischzucht in künstlichen Anlagen >> 5-3 Licht
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-3 Licht |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Fischzucht in künstlichen Gewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Licht.
Durch betriebsbedingte Stationärbeleuchtungen an den Fischzuchtanlagen, Stellflächen, Anlegestellen, Anlagen für Vermarktung und Verkauf sowie Boots- und Fahrzeugbeleuchtung aber auch maschinelle Beleuchtungen für Unterhaltung und Instandsetzung der Behälter und Gewässer kann es zu Störwirkungen durch Licht kommen.
Baubedingt kann es bei der Errichtung der Anlage und anderen Vorhabensbestandteilen ebenfalls zu Lichtemissionen kommen.
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