Erläuterung der Relevanzeinstufung

19 Sonstiges >> Luftfahrtveranstaltungen >> 5-3 Licht


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-3 Licht
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Die Durchführung von Luftsportveranstaltungen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Licht.

Beim Auf- und Abbau der Veranstaltungen können Lichtemissionen z. B. durch Baufahrzeuge oder auch durch eine Baustellenbeleuchtung auftreten.

Betriebsbedingte Lichtemissionen können bei Luftsportveranstaltungen u. a. durch die nächtliche Beleuchtung von Wegen und Gebäuden/Zelten oder zur Dekoration (z. B. Lightshow, Ballonglühen) auftreten.


ihre meinung

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