Erläuterung der Relevanzeinstufung
19 Sonstiges >> Luftfahrtveranstaltungen >> 5-3 Licht
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-3 Licht |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Die Durchführung von Luftsportveranstaltungen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Licht.
Beim Auf- und Abbau der Veranstaltungen können Lichtemissionen z. B. durch Baufahrzeuge oder auch durch eine Baustellenbeleuchtung auftreten.
Betriebsbedingte Lichtemissionen können bei Luftsportveranstaltungen u. a. durch die nächtliche Beleuchtung von Wegen und Gebäuden/Zelten oder zur Dekoration (z. B. Lightshow, Ballonglühen) auftreten.
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