Erläuterung der Relevanzeinstufung

03 Wasserstraßen >> (Bundes-)Wasserstraße - Ausbau >> 5-3 Licht


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-3 Licht
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Beim Ausbau von Wasserstraßen ist Licht als Wirkfaktor ggf. relevant, weil Schiffe beleuchtet sind und während der Fahrt bei Nacht die Wasserstraße und Uferbereiche beleuchten müssen. Auch an Schleusen, Liegestellen oder anderen technischen Bauwerken sind i. d. R. Beleuchtungsanlagen vorhanden.

Nicht zuletzt werden in der Regel auch im Zuge des Bauprozesses künstliche Beleuchtungsanlagen (zum Teil von hoher Intensität) eingesetzt.


ihre meinung

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