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Erläuterung der Relevanzeinstufung
03 Wasserstraßen >> (Bundes-)Wasserstraße - Ausbau >> 5-3 Licht
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-3 Licht |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Beim Ausbau von Wasserstraßen ist Licht als Wirkfaktor ggf. relevant, weil Schiffe beleuchtet sind und während der Fahrt bei Nacht die Wasserstraße und Uferbereiche beleuchten müssen. Auch an Schleusen, Liegestellen oder anderen technischen Bauwerken sind i. d. R. Beleuchtungsanlagen vorhanden.
Nicht zuletzt werden in der Regel auch im Zuge des Bauprozesses künstliche Beleuchtungsanlagen (zum Teil von hoher Intensität) eingesetzt.
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