Erläuterung der Relevanzeinstufung

03 Wasserstraßen >> Sonstiger Anleger an Gewässern >> 5-3 Licht


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-3 Licht
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Fähranleger, kleine Yachthäfen und Marinas sind meist aus Nutzungs- und/oder Sicherheitsgründen beleuchtet, was zu einer neuen oder erhöhten Einwirkung durch Licht führen kann.

Da Schiffe beleuchtet sind und während der Fahrt bei Nacht die Wasserstraße und Ufer beleuchten müssen, kann das mit einem Bau/Ausbau von Anlegern an Gewässern verbundene höhere Schiffsverkehrsaufkommen zu Beeinträchtigungen von Organismen der Gewässer oder Ufer führen. Diese Auswirkungen treten aber ggf. überwiegend in den zuführenden Wasserstraßen auf (eigenständige Projekttypen).

Nicht zuletzt werden in der Regel auch im Zuge des Bauprozesses künstliche Beleuchtungsanlagen (zum Teil von hoher Intensität) eingesetzt.


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