Erläuterung der Relevanzeinstufung

05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Park- u. Rastplätze >> 5-3 Licht


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-3 Licht
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Park- und Rastplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Licht.

Beim Aus- und Neubau von Park- u. Rastplätzen treten in der Bauphase häufig Lichtemissionen auf (Fahrzeugbeleuchtung, Baustellenbeleuchtung), die ggf. relevant sind.

Bei Park- und Rastplätzen treten anlage- und betriebsbedingt Lichtemissionen (Beleuchtung der Anlage, Fahrzeugbeleuchtung, Werbung) ggf. als relevanter Wirkfaktor auf. Bei Rastanlagen an Autobahnen und unbewirtschafteten Rastanlagen mit WC-Gebäuden an autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen wird eine durchgehende nächtliche Beleuchtung empfohlen (FGSV 2011).

Licht führt bei sensiblen Arten (z. B. Insekten, Fledermäuse) zu Beeinträchtigungen und Individuenverlust (z. B. Held et al. 2013, FÖA 2011).


ihre meinung

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