Erläuterung der Relevanzeinstufung

06 Gewässerausbau >> Ausbau / Verlegung von Fließgewässern >> 5-3 Licht


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-3 Licht
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Ausbau oder die Verlegung von Fließgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) gegebenenfalls zu Beeinträchtigungen durch künstliches Licht.

Im Zuge des Bauprozesses können ggf. künstliche Beleuchtungseinrichtungen eingesetzt werden, die zu Lichtimmissionen in das Gewässer und in die Umgebung führen.


ihre meinung

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