Erläuterung der Relevanzeinstufung

09 Anlagen zur Energieerzeugung >> Windenergieanlage - an Land (onshore) >> 5-3 Licht


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-3 Licht
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von 100 m müssen je nach tatsächlicher Gesamthöhe an der Gondel, dem Turm und den Rotorblättern mit optischen Kennzeichnungen (Befeuerung) ausgestattet sein (Roscher 2019). Diese können relevante Auswirkungen auf Insekten, Fledermäuse und Vögel haben.

Ebenso können ggf. Baustellenbeleuchtungen erforderlich sein, wobei dies angesichts der kurzen Bauzeit vermutlich zu vernachlässigen ist.


ihre meinung

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