Erläuterung der Relevanzeinstufung

01 Straßen >> Straßen - Neubau >> 6-3 Schwermetalle


Wirkfaktorengruppe:
6 Stoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
6-3 Schwermetalle
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Beim Bau von Straßen sind Schwermetalle als Wirkfaktor ggf. relevant.

In den Kraftstoffen finden sich verschiedene Schwermetalle in unterschiedlichen Mengenverhältnissen, die dann auch als Emissionen an Straßen auftreten können. In der BRD betrugen im Jahr 2017 die Gesamtemissionen aus dem Straßenverkehr z. B. 93 t Blei (Pb), 1.946 t Zink (Zn), 2.360 t Kupfer (Cu) und 27 t Chrom (Cr) (BMVI 2019: 314).

Sie werden aber in der Regel ausschließlich im unmittelbaren Nahbereich der Straße in den Boden eingetragen oder sie gelangen über die Straßenentwässerung in den Vorfluter. Aufgrund der Fähigkeit der Böden, Schwermetalle zu binden, kommt es in der Regel nicht zu Grundwasserbe-lastungen infolge von straßenbürtigen Schwermetallimmissionen. Nach Wessolek & Kocher (2003) sind Lösungskonzentrationen von Schwermetallen auch auf sauren Böden an stark befahrenen Straßen als unproblematisch nach dem BBodSchG einzustufen. Bei den kritischen Elementen Cu, Cd und Zn treten erhöhte Werte lediglich bis in 5 - 10 m Entfernung vom Fahrbahnrand auf.

Bei Reprofilierungen fällt an Straßen schwermetallhaltiges Bankett- und Grabenräummaterial (Pb, Zn, Cu, Cd) an. Bankettschälgut wird in Straßenrandstreifen z. T. wiederverwendet (BMVBS 2010).


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