Erläuterung der Relevanzeinstufung

01 Straßen >> Straßen - Neu- u. Ausbau von Nebenanlagen, Nebenbetrieben, Mautstellen, Anschlussstellen und Ähnlichem >> 6-3 Schwermetalle


Wirkfaktorengruppe:
6 Stoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
6-3 Schwermetalle
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Bei Projekten dieser Gruppe können Schwermetalle als Wirkfaktor relevant sein.

In den Kraftstoffen finden sich verschiedene Schwermetalle (z. B. Pb, Zn, Cu, Cr, Cd) in unterschiedlichen Mengenverhältnissen, die als Emissionen an befahrenen Anschlussstellen, Rast- und Tankanlagen, Straßenmeistereien usw. auftreten können.

Sie werden aber in der Regel ausschließlich im unmittelbaren Nahbereich der Straße in den Boden eingetragen oder sie gelangen über die Straßenentwässerung in den Vorfluter. Aufgrund der Fähigkeit der Böden, Schwermetalle zu binden, kommt es in der Regel nicht zu Grundwasserbelastungen infolge von straßenbürtigen Schwermetallimmissionen. Nach Wessolek & Kocher (2003) sind Lösungskonzentrationen von Schwermetallen auch auf sauren Böden an stark befahrenen Straßen als unproblematisch nach dem BBodSchG einzustufen. Bei den kritischen Elemente Cu, Cd und Zn treten erhöhte Werte lediglich bis in 5 - 10 m Entfernung vom Fahrbahnrand auf.

Bei Reprofilierungen an Seitenstreifen fällt an Anschlussstellen, Autobahnkreuzen u. a. Projekten dieser Gruppe ggf. auch schwermetallhaltiges Bankett- und Grabenräummaterial (Pb, Zn, Cu, Cd) an. Bankettschälgut wird in Seitenstreifen z. T. wiederverwendet (BMVBS 2010).


ihre meinung

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