Erläuterung der Relevanzeinstufung

12 Abfall/Abwasser >> Abwasserbehandlung / Abwassereinleitung >> 6-3 Schwermetalle


Wirkfaktorengruppe:
6 Stoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
6-3 Schwermetalle
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Bau von Abwasserbehandlungsanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Schwermetalle.

Schwermetalle (v. a. Ni, Cd, Cu, Zn, Pb, Hg, Cr) können branchenspezifisch besonders in Industrieabwässern enthalten sein. Dabei reicht die Reinigungskraft der Anlagen nicht aus, um alle Schwermetalle zurückzuhalten. So kann es zu Anreicherung der Schwermetalle im Sediment der einzuleitenden Oberflächengewässer kommen (Hosang & Bischof 1998: 331).

Weiterhin enthalten bestimmte Fäll- und Flockungsmittel geringe Anteile an Schwermetallen, deren entstehende schwermetallhaltigen Rückstände ggf. ins Einleitungsgewässer gelangen können.

Anhaltspunkte für die Wirkung auf Fließ- und Stillgewässer ergeben sich aus einem Vergleich der sich ergebenden Belastung mit den Umweltqualitätsnormen in Anlage 6 und Anlage 8 OGewV.


ihre meinung

Wenn Sie uns Hinweise auf weitere wissenschaftliche Quellen oder Anregungen zu FFH-VP-Info geben wollen, schreiben Sie eine kurze Notiz an:
dirk.bernotat@bfn.de