Erläuterung der Relevanzeinstufung
12 Abfall/Abwasser >> Abwasserbehandlung / Abwassereinleitung >> 6-3 Schwermetalle
Wirkfaktorengruppe: |
6 Stoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
6-3 Schwermetalle |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Bau von Abwasserbehandlungsanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Schwermetalle.
Schwermetalle (v. a. Ni, Cd, Cu, Zn, Pb, Hg, Cr) können branchenspezifisch besonders in Industrieabwässern enthalten sein. Dabei reicht die Reinigungskraft der Anlagen nicht aus, um alle Schwermetalle zurückzuhalten. So kann es zu Anreicherung der Schwermetalle im Sediment der einzuleitenden Oberflächengewässer kommen (Hosang & Bischof 1998: 331).
Weiterhin enthalten bestimmte Fäll- und Flockungsmittel geringe Anteile an Schwermetallen, deren entstehende schwermetallhaltigen Rückstände ggf. ins Einleitungsgewässer gelangen können.
Anhaltspunkte für die Wirkung auf Fließ- und Stillgewässer ergeben sich aus einem Vergleich der sich ergebenden Belastung mit den Umweltqualitätsnormen in Anlage 6 und Anlage 8 OGewV.
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