Erläuterung der Relevanzeinstufung
13 Sonstige emittierende Anlagen >> Verarbeitung / Herstellung von Energierohstoffen / -produkten >> 6-3 Schwermetalle
Wirkfaktorengruppe: |
6 Stoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
6-3 Schwermetalle |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Aus Anlagen zur Erzeugung von Energierohstoffen können Schwermetalle freigesetzt werden. Schwermetallverbindungen, wie z. B. As, Ni, V, Sb, Hg, stellen z. B. Bestandteile der Stäube in Raffinerieemissionen dar. Sie entstammen insbesondere den produktionsbedingten Verbrennungsprozessen, v. a. dem Energiesystem (UBA 2003: 384).
Abwässer können bei Anlagen zur Erzeugung von Energierohstoffen vor der Abwasserbehandlung mit Schwermetallverbindungen verunreinigt sein.
Schwermetalle können auch durch Auswaschung mobilisiert werden, indem in die Umgebung gelangender Ammoniak, z. B. bei Biogasanlagen (Gärrestlagerung und -ausbringung) zur Verschiebung des Säure-Basen-Verhältnisses führt.
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