Erläuterung der Relevanzeinstufung

13 Sonstige emittierende Anlagen >> Verarbeitung / Herstellung von Energierohstoffen / -produkten >> 6-3 Schwermetalle


Wirkfaktorengruppe:
6 Stoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
6-3 Schwermetalle
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Aus Anlagen zur Erzeugung von Energierohstoffen können Schwermetalle freigesetzt werden. Schwermetallverbindungen, wie z. B. As, Ni, V, Sb, Hg, stellen z. B. Bestandteile der Stäube in Raffinerieemissionen dar. Sie entstammen insbesondere den produktionsbedingten Verbrennungsprozessen, v. a. dem Energiesystem (UBA 2003: 384).

Abwässer können bei Anlagen zur Erzeugung von Energierohstoffen vor der Abwasserbehandlung mit Schwermetallverbindungen verunreinigt sein.

Schwermetalle können auch durch Auswaschung mobilisiert werden, indem in die Umgebung gelangender Ammoniak, z. B. bei Biogasanlagen (Gärrestlagerung und -ausbringung) zur Verschiebung des Säure-Basen-Verhältnisses führt.


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