Erläuterung der Relevanzeinstufung
13 Sonstige emittierende Anlagen >> Herstellung von Fahrzeugen etc. >> 6-3 Schwermetalle
Wirkfaktorengruppe: |
6 Stoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
6-3 Schwermetalle |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Bei produktionsbedingtem Einsatz von bzw. Umgang mit schwermetallhaltigen Stoffen können Schwermetalle an Stäube oder Dämpfe gebunden sein, eine Gefahr des Entweichens besteht insbesondere bei den höher flüchtigen Schwermetallen.
Falls eine betriebliche Energieerzeugungseinheit mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, können auf dem Luftpfad Schwermetalle freigesetzt werden (vgl. ausführlicher bei: Projekttyp Kraftwerke, Wirkfaktor 6-3).
Wenn die Abwässer produktionsbedingt Schwermetallverbindungen enthalten, können wegen der geringen Abbaubarkeit ggf. auch nach der betrieblichen Abwasseraufbereitung Rückstände im Ableitungswasser enthalten sein. Hinzu kommen nicht vollständig eliminierbare, schwermetallhaltige Hilfsstoffe des Klärprozesses, welche in die Einleitungsgewässer gelangen.
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