Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Freizeit- und Sportanlagen u. -plätze >> 6-3 Schwermetalle


Wirkfaktorengruppe:
6 Stoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
6-3 Schwermetalle
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Schwermetalle.

V. a. alte Sportplatzbeläge (z. B. Aschebahnen, Tartan) können schwermetallbelastet sein (z. B. Kupferschlacke, Arsen, Quecksilber). Beim Umbau ist besondere Vorsicht geboten, um Beeinträchtigungen zu verhindern. Ggf. sind auch die Materialien des Unterbaus hinsichtlich ihres Schwermetallgehalts zu betrachten. Für Freizeitanlagen gelten nach der Bundes-Bodenschutzverordnung Grenzwerte von 125mg/kg für Arsen und 25mg/kg für Thallium.

Kunststoffrasenplätze enthalten u. a. Zink in "beträchtlichen Mengen" (DFB 2017: 220) in den Gummigranulaten und den Latexbeschichtungen. Das eingesetzte Material erfüllt die Anforderungen der Bundesbodenschutzverordnung, wenn es der DIN 18035-7: 2014-10 entspricht (ebd.). Anderenfalls könnten ggf. Schwermetalle freigesetzt werden infolge von Witterungseinflüssen und mechanischem Abrieb.


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