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Erläuterung der Relevanzeinstufung
18 Fischereiwirtschaft >> Meeresfischerei >> 6-3 Schwermetalle
Wirkfaktorengruppe: |
6 Stoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
6-3 Schwermetalle |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Meeresfischerei führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch Schwermetalle.
In den Kraftstoffen der Schiffe finden sich verschiedene Schwermetalle in unterschiedlichen Mengenverhältnissen, die als Emissionen freigesetzt werden können.
Da schwermetallhaltige Antifouling-Anstriche in der EU verboten sind, ist deren Eintrag nicht mehr in relevanten Größenordnungen anzunehmen.
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