Erläuterung der Relevanzeinstufung

18 Fischereiwirtschaft >> Meeresfischerei >> 6-3 Schwermetalle


Wirkfaktorengruppe:
6 Stoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
6-3 Schwermetalle
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Meeresfischerei führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch Schwermetalle.

In den Kraftstoffen der Schiffe finden sich verschiedene Schwermetalle in unterschiedlichen Mengenverhältnissen, die als Emissionen freigesetzt werden können.

Da schwermetallhaltige Antifouling-Anstriche in der EU verboten sind, ist deren Eintrag nicht mehr in relevanten Größenordnungen anzunehmen.


ihre meinung

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