Erläuterung der Relevanzeinstufung

02 Schienenwege / Bahnanlagen >> Schienenwege - Kreuzungsbauwerke >> 8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)


Wirkfaktorengruppe:
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
   
Wirkfaktor:
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Aus Gründen der Instandhaltung des Schienen-Kreuzungsbauwerkes ergibt sich die strenge Notwendigkeit, die Anlagen vegetationsfrei zu halten. Dies ist vor allem durch eine regelmäßige Bekämpfung des Bewuchses mittels Herbizideinsatz (durch Spritzzüge) sowie nicht-chemische Verfahren (z. B. durch Hitze oder mechanisch) zu erreichen. Ein Eintrag eines Teils der eingesetzten Menge z. B. in die Entwässerungsgräben ist nicht auszuschließen (Winkler 1996: 15).

Ziel des Herbizideinsatzes ist neben der Bekämpfung von Aufwuchs insbesondere dessen Verhinderung mittels Bodenherbiziden.

Als Alternativen in Erprobung befindliche Verfahren, die Aufwuchs durch Stromgaben unterdrücken ("Elektroherb"), können ggf. auch andere im Gleisbereich im Boden lebenden Organismen in Mitleidenschaft ziehen.

Durch mechanische Maßnahmen, wie Mähen an den Schienenwege-Kreuzungsbauwerken, wird aufkommender Bewuchs mit den dort lebenden Kleintieren beseitigt.


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