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Erläuterung der Relevanzeinstufung
14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Gewerbe- / Industriegebiete (ohne emittierende Anlagen) >> 8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)
Wirkfaktorengruppe: |
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen |
Wirkfaktor: |
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Neubau von Gewerbe- und Industriegebieten führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Bekämpfung von Organismen.
Für die Zwecke der Grün- und Freiflächenunterhaltung und der Straßenrandpflege steht eine Vielzahl an Fungiziden, Herbiziden, Insektiziden, Molluskiziden, Akariziden und Rodentiziden zur Verfügung, die bei der Anwendung in +/- geringen Mengen in die Umgebung abgegeben werden können.
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