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Erläuterung der Relevanzeinstufung
15 Freizeit und Erholung >> Freizeit- und Sportanlagen u. -plätze >> 8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)
Wirkfaktorengruppe: |
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen |
Wirkfaktor: |
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Bekämpfung von Organismen.
Zum Erhalt der Rasenflächen werden v. a. auf Golf- und Rasenplätzen Pflanzenschutzmittel und Herbizide genutzt (DFB 2017). Insbesondere Einträge in Gewässer können relevante Beeinträchtigungen hervorrufen.
Beim Bau von Golfplätzen auf vormals intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen kann sich der Pestizideintrag verringern.
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