Erläuterung der Relevanzeinstufung

16 Landwirtschaft u. Gartenbau >> Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen für den Anbau im Freiland >> 8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)


Wirkfaktorengruppe:
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
   
Wirkfaktor:
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Das Freisetzen gentechnisch veränderter Organismen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Bekämpfung von Organismen.

Häufig bezweckt die gentechnische Veränderung eine erhöhte Herbizidresistenz der Anbaupflanze. Das betreffende Herbizid kann dann in hoher Dosis ausgebracht werden mit entsprechenden Wirkungen auf die Begleitflora.

Im Einzelfall stellen GVO Pestizide selbst her. Im Unterschied zum Einsatz herkömmlicher Spritzmittel wird das Pestizid über den GVO "präventiv" (d. h. ohne Schadschwelle) angewendet. Ein weiterer Unterschied ist, dass das Pestizid die ganze Vegetationsperiode im GVO gebildet wird und somit die Umwelt länger als vergleichende Spritzpräparate exponiert. Häufig wirken solcherart produzierte Insektizide aber direkt in der Pflanze, wodurch ein zusätzlicher Insektizideinsatz reduziert werden kann.


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