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Erläuterung der Relevanzeinstufung
05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Park- u. Rastplätze >> 8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)
Wirkfaktorengruppe: |
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen |
Wirkfaktor: |
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Neu- und Ausbau von Park- und Rastanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Bekämpfung von Organismen.
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Park- und Rastplätzen ist laut § 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG nur in besonders begründeten Einzelfällen zulässig und nur, wenn keine Gefahr des Eintrags in Gewässer besteht.
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