Erläuterung der Relevanzeinstufung

05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Park- u. Rastplätze >> 8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)


Wirkfaktorengruppe:
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
   
Wirkfaktor:
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Park- und Rastanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Bekämpfung von Organismen.

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Park- und Rastplätzen ist laut § 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG nur in besonders begründeten Einzelfällen zulässig und nur, wenn keine Gefahr des Eintrags in Gewässer besteht.


ihre meinung

Wenn Sie uns Hinweise auf weitere wissenschaftliche Quellen oder Anregungen zu FFH-VP-Info geben wollen, schreiben Sie eine kurze Notiz an:
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