Erläuterung der Relevanzeinstufung

12 Abfall/Abwasser >> Abwasserbehandlung / Abwassereinleitung >> 3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Bau von Abwasserbehandlungsanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse.

Durch die Einleitung des Abwassers in den Vorfluter kann es zu Veränderungen der hydrochemischen Parameter, wie z. B. Sauerstoffgehalt oder pH-Wert, im Fließgewässer kommen.

Das in Abwasserbehandlungsanlagen geklärte Abwasser gilt nach wie vor als Abwasser und wird in den Vorfluter mit +/- geringen Restbelastungen an organischen und sonstigen nicht abbaubaren Stoffen eingeleitet. Relevant sind hier u. a. Belastungen mit organischen Stoffen, Nährstoffen, Pharmaka, Salzen und industriespezifischen Reststoffen, z. B. Farbstoffe (vgl. auch Wirkfaktoren 6-1 bis 6-6).

Durch den Einsatz von Fäll- und Flockungsmitteln oder desinfizierenden Stoffen wie UV, Chlor oder Ozon kann es zu Veränderungen der hydrochemischen Bedingungen im Wasser kommen.

Durch baubedingte Einleitungen von Wasser in Grund-/Oberflächenwasser können zumindest temporär hydrochemische Veränderungen verursacht werden.


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