Erläuterung der Relevanzeinstufung

13 Sonstige emittierende Anlagen >> Verarbeitung / Herstellung von Energierohstoffen / -produkten >> 3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Bau und Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Energierohstoffen kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkungen) zur Veränderung hydrochemischer Verhältnisse führen, z. B. in Form einer Veränderung der Gewässerbeschaffenheit durch baubedingte Einleitungen von Wasser mit einer anderen Beschaffenheit in Grund-/Oberflächenwasser.

Aus der Nutzung großer Mengen Flusswasser als Kühlwasser kann z. B. ein verringerter Sauerstoffgehalt im zurückgeführten Wasser resultieren. Der Bedarf an Prozess-, Kühl- und Wasch- bzw. Entsalzungswasser beträgt in einer Beispiel-Anlage 2.000 Kubikmeter Flusswasser/Stunde (www.total.de 2012). Es wird vor und nach Gebrauch mit physikalisch-chemischen Verfahren behandelt. Pro 1 Mio. t raffiniertem Rohöl fallen ca. 0,1 bis 5 Mio. t Abwasser an (UBA 2003: ii). Nach der Abwasserbehandlung kann das in den Vorfluter eingeleitete Wasser andere hydrochemische Parameterwerte aufweisen und z. B. sauerstoffzehrende Kohlenstoff- und Stickstoffverbindungen enthalten.


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