Erläuterung der Relevanzeinstufung

14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Geschlossene Freizeitanlagen >> 3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neubau von geschlossenen Freizeitanlagen kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung hydrochemischer Verhältnisse, z. B. in Form einer Veränderung der Gewässerbeschaffenheit u. a., durch bau- oder betriebsbedingte Einleitungen von Wasser mit einer anderen Beschaffenheit in Grund-/Oberflächenwasser führen. Relevant sind hier u. a. auch Belastungen mit Schadstoffen, Nährstoffen, Schwebstoffen oder Salzen (vgl. auch Wirkfaktoren 6-1 bis 6-6).

Der Wirkfaktor ist insbesondere bei Schwimmhallen von besonderer Bedeutung, da große Mengen an Wasser verbraucht und zudem z. B. durch Chlorung vorbehandelt werden. Nach der Aufbereitung, ggf. in eigenen Abwasserbehandlungsanlagen, müssen die Abwasserwerte dann die gesetzlichen Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und der AbwasserVO einhalten.


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