Erläuterung der Relevanzeinstufung

02 Schienenwege / Bahnanlagen >> Schienenwege bzw. Gleisanlagen - Neubau >> 5-4 Erschütterungen / Vibrationen


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-4 Erschütterungen / Vibrationen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Beim Neubau von Schienenwegen bzw. Gleisanlagen sind Erschütterungen bzw. Vibrationen als Wirkfaktor regelmäßig relevant.

Erschütterungen resultieren an Schienenwegen vorrangig aus dem Verkehr, insbesondere bei hohen Verkehrsaufkommen bzw. hohem Güterzuganteil.

Auch im Zuge des Bauprozesses kann es zumindest temporär zu starken Erschütterungen kommen, wenn schwere Maschinen bzw. entsprechende Verfahren (Bodenverdichtungen) eingesetzt oder Sprengungen erforderlich werden. Vergleichbares gilt für Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten im Bereich der Schotterkörper.

Vorhabenträger im Bereich Ausbau von Schienenwegen sind angehalten, erschütterungsarme Verfahren anzuwenden (EBA 2017).


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