Erläuterung der Relevanzeinstufung

02 Schienenwege / Bahnanlagen >> Schienenwege - Kreuzungsbauwerke >> 5-4 Erschütterungen / Vibrationen


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-4 Erschütterungen / Vibrationen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Beim Bau von Schienen-Kreuzungsbauwerken sind Erschütterungen bzw. Vibrationen als Wirkfaktor regelmäßig relevant.

Erschütterungen resultieren an Schienen-Kreuzungsbauwerken vorrangig aus dem Verkehr, insbesondere bei hohen Verkehrsaufkommen bzw. hohem Güterzuganteil.

Auch im Zuge des Bauprozesses kann es zumindest temporär zu starken Erschütterungen kommen, wenn schwere Maschinen bzw. entsprechende Verfahren (Bodenverdichtungen) eingesetzt oder Sprengungen erforderlich werden. Vergleichbares gilt für Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten im Bereich der Schotterkörper.

Vorhabensträger im Bereich Ausbau von Schienenwegen bzw. Schienen-Kreuzungsbauwerken sind angehalten, erschütterungsarme Verfahren anzuwenden (EBA 2017).


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